AGB Metallmax AG

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AGB Metallmax AG

Kontakt / AGB
Die Metallmax AG hat den Ankauf von Altgold per 31.12.2021 eingestellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Metallmax AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen Metallmax AG, Grützenstrasse 2, 8807 Freienbach /SZ.
Allgemeines
1.1. Metallmax AG ist eine schweizerische Aktiengesellschaft. Sie kauft Altgold und Silberwaren in verschiedenen Legierungen an:
* Altgold / Goldschmuck * Altgold / Münzen *Altgold / Golduhren *
* Barren * Medallien * Dentalgold (nur Kleinmengen)
* Tafelsilber (800‰ oder höher) *Silberbestecke (800‰ oder höher) * CH Silbergeld
Die Edelmetallwaren können in defektem Zustand sein. Alle Edelmetalle werden nach dem Feingehalt angekauft.
Es werden keine vergoldeten oder versilberten Edelmetallwaren angekauft.
1.2. Feingehaltbestimmung
Metallmax AG bestimmt das Gewicht der zu kaufenden Edelmetallwaren mit einer geeichten Goldwaage. Der Ankäufer bestimmt den Feingehalt mit folgenden Methoden: Säureverfahren und Dichtemessung (Verdrängung), Punzierung.
1.3. Rückgewinnung
Rückgewinnung durch europäische Schmelzwerke.
1.4. Ankauf vor Ort
Metallmax AG bestimmt den Feingehalt der zu kaufenden Edelmetallwaren beim Kauf vor Ort in Anwesenheit der Verkäuferin oder des Verkäufers.
Der Verkaufsentscheid ist nicht Bedingung für die Prüfung und die Preisofferte. Beim Ankauf vor Ort entfallen für die Verkäuferin oder den Verkäufer alle Aufwandkosten.
Die Verkäuferin oder der Verkäufer verzichtet beim Vorortankauf auf die Rücktrittsmöglichkeit, wenn der Lieferschein unterschrieben ist.
1.5. Auszahlung
Der Verkaufspreis wird der Verkäuferin oder dem Verkäufer gegen Lieferschein beim Direktankauf vor Ort sofort in bar ausbezahlt, sofern es der vorhandene Bargeldbestand erlaubt.
Beim Ankauf per Post wird das Geld auf das Konto Ihrer Wahl erfolgen.
Kontoinhaber und Verkäufer müssen identisch sein. Es erfolgt keine Überweisung auf Fremdkonten.
1.6. Ausschluss der Schadenersatzpflicht für den Ausfall eines Ankaufstermins
Kann die Metallmax AG einen Ankaufstermin nicht wahrnehmen, erwächst Ihr daraus keine Schadenersatzpflicht für Auslagen der Anreise von Verkäuferinnen oder Verkäufern.
1.7. Ankauf per Post
Metallmax AG kauft Altgold der Verkäuferin oder dem Verkäufer, die Ihr per Post zugestellt werden. Die Verkäuferin oder der Verkäufer verzichten auf das Rücktrittsrecht. Das Postformular kann auf der Webseite der Metallmax AG (https://www.metallmax.ch) heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Auszahlung
Der Verkaufspreis wird der Verkäuferin oder dem Verkäufer umgehend auf ihre oder seine Post- oder Bankverbindung angewiesen.
1.8. Sicherheitsvorkehrungen
Alle Postsendungen an Metallmax AG müssen mit dem entsprechenden Versicherungswert eingeschrieben, unter Beilage einer Kopie des Ausweises der berechtigten Person, verschickt werden. Defekte Sendungen werden nicht angenommen.
Die Verkäuferin oder der Verkäufer trägt das Risiko für die korrekte Verpackung. Für Beschädigung der Verpackung oder der Ware durch die Post lehnt Metallmax AG jede Haftung ab. Pakete mit defekter Verpackung werden nicht angenommen.
II. Ankaufspreise
2.1. Metallmax AG aktualisiert die Ankaufspreise der Edelmetalle laufend. Sie erfahren die Ankaufspreise telefonisch (079 103 08 08).
Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt die Verkäuferin oder der Verkäufer, mit dem Angebot einverstanden zu sein.
III. Rechtliches
3.1. Metallmax AG richtet sich nach dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Zivilgesetzbuch. Beim Ankauf bestätigt die Verkäuferin oder der Verkäufer mit Unterschrift, uneingeschränktes Eigentum an den zu verkaufenden Edelmetallgegenständen zu haben, dass die Waren aus keiner strafbaren Handlung stammen und weder verpfändet noch übereignet sind. Ferner bestätigt die Verkäuferin oder der Verkäufer, dass sie oder er volljährig und ohne Einschränkung geschäftsfähig ist.
Metallmax AG lehnt die Ersatzpflicht für Edelmetallgegenstände ab, die ihr mit Lieferschein verkauft wurden (Art. 933 Abs. 1, Art. 935, Art. 938 f. OR).
3.2 Geldwäscherei
Wird der Metallmax AG trotz der Besitzeserklärung im Lieferschein Edelmetall zum Kauf angeboten, bei dem der Verdacht besteht, es werde zum Zweck der Geldwäscherei verkauft, wendet sich die Käuferin ohne Rückfrage an die Polizei. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann die Käuferin nicht für einen Wertersatz haftbar gemacht werden.
3.3 Hehlerware
Wird die Metallmax AG trotz der Besitzeserklärung der Verkäuferin oder des Verkäufers im Lieferschein Edelmetall zum Kauf angeboten, bei dem der Verdacht besteht, es stamme aus einer strafbaren Handlung, wendet sich die Käuferin ohne Rückfrage an die Polizei.
3.4. Fälschungen
Die Ankäuferin ist verpflichtet, Fälschungen zurück zu halten und sofort den Polizeibehörden zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt nur durch die Polizei.
3.5. Gerichtsstand
Für alle rechtlichen Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand:
Bezirksgericht Höfe, Roosstrasse 3, 8832 Wollerau / SZ
Freienbach, 01.12.2018


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